Schliesslich handelte M. X. auch in subjektiver Hinsicht vorsätzlich. Dass beide Jäger beabsichtigt hatten, C. X. einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, kann den Aussagen von C. X. und M. X. entnommen werden, welche sie anlässlich der Befragung durch den Wildhüter G. am 15. Dezember 2001 zu Protokoll gegeben haben (vgl. Anzeigerapport des Wildhüters G.). Beide gestanden wenige Tage nach dem Geschehnis, dass die Absicht bestand, mit dem falschen Eintrag C. X. den Abschuss eines Hirschstieres zu ermöglichen. Die beiden Brüder handelten demnach gemeinsam und planmässig und nicht etwa zufällig.