nur als persönliche Abschussstatistik, sondern auch der Kontrolle durch die Behörden, damit die Ziele der Jagdplanung eingehalten werden können. Das Instrument der Jagdplanung ist nicht nur bei der ordentlichen Jagd von grosser Bedeutung, sondern auch bei der Sonderjagd. Nicht ohne Grund wurde in den Jagdbetriebsvorschriften 2001 IV. (Sonderjagden zur Regulation des Hirsch- und Rehbestandes, B. Hirschwild, 3. Jagdbares Hirschwild Abs. 2) denn auch festgelegt, dass der Jäger erst nach Abschuss zweier Hirschkälber einen Hirschstier erlegen darf.