2. Dafür wird er mit einer Busse von Fr. 450.-- bestraft. 3. Der Verurteilte bezahlt die Kosten des Verfahrens, bestehend aus - Barauslagen Fr. 0.00 - Wertersatz für Wild Fr. 0.00 - Gebühr des Kreisamtes Fr. 180.00 sowie die Busse Fr. 450.00 Total Fr. 630.00 Dieser Betrag ist innert 30 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein an die Kreiskasse Seewis zu bezahlen. 4. (Rechtsmittelbelehrung) 5. (Mitteilung)“