Nachdem Wildhüter G. die Jagdbeute untersucht und ausgemessen hatte, verlangte er die amtliche Abschussliste von C. X. und M. X., um diese zu visieren. Dabei stellte Wildhüter G. fest, dass C. X. an diesem Tag zwei Tiere in die Abschussliste eingetragen hatte, obwohl er nur eines erlegt hatte. M. X. hatte hingegen am 09.12.2002 nur ein Tier in seine Abschussliste eingetragen (obwohl er zwei Tiere erlegt hatte). Die Jäger gestanden den von Wildhüter G. beobachteten Sachverhalt. Sie bestätigten, dass C. X. an diesem Vormittag nur ein Hirschkalb erlegt hatte.