- Das Verschulden des Berufungsbeklagten wiegt nicht leicht. Er hat sich in schwerwiegender Weise über grundlegende Verkehrsregeln hinweggesetzt und dabei nicht nur sich selbst gefährdet, sondern auch Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer leichtfertig und rücksichtslos aufs Spiel gesetzt. Dies, obwohl es für ihn ein Leichtes gewesen wäre, auf das riskante Fahrmanöver zu verzichten. Dass der Berufungsbeklagte bis zum Schluss an seiner Behauptung festhielt, er sei weder nah auf den Wagen der Zeugen aufgefahren, noch habe er diesen rechts überholt, und demgemäss in diesen Punkten kein Geständnis ablegte, kann sich nicht erhöhend auf die Strafe auswirken;