Aber auch die Zahl der Verkehrsunfälle, die auf Überholmanöver zurückzuführen sind, spricht eine deutliche Sprache und impliziert die Notwendigkeit einer strikten Anwendung der gesetzlichen Vorschriften. Wer sich über solche Normen hinwegsetzt, handelt den Verkehrsvorschriften grundsätzlich in schwerwiegender Weise zuwider. Durch das nahe Auffahren und Wiedereinschwenken sowie das Rechtsüberholen hat der Berufungsbeklagte im Weiteren in verschiedener Hinsicht zumindest eine erhöhte abstrakte Ge- 23