Der Berufungsbeklagte schloss auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 100 km/h sehr dicht auf ein voranfahrendes Fahrzeug auf, überholte dieses Fahrzeug dann rechts und schwenkte anschliessend so dicht vor dem anderen Fahrzeug wieder auf die linke Fahrspur, dass sich dessen Fahrerin veranlasst sah, leicht zu bremsen. Der Berufungsbeklagte hat mit diesem Verhalten elementarste Verkehrsregeln wie die Vorschriften über das Überholen und die Abstandsvorschriften massiv und in grober Weise missachtet.