bahn - der „halbe Tacho“, das heisst halb so viele Meter, als die Geschwindigkeit in Kilometern beträgt (BGE 104 IV 194). - Die beiden Zeugen haben ausgesagt, dass sie im Zeitpunkt, als der Berufungsbeklagte zu ihnen auffuhr, ungefähr 100 km/h gefahren seien (polizeiliche Einvernahme von G. vom 2. Februar 2002, act. 3.2, S. 1 unten; polizeiliche Einvernahme von F. vom 2. Februar 2002, act. 3.3, S. 2 oben; untersuchungsrichterliche Konfronteinvernahme von G. vom 30. Mai 2002, act. 3.7, S. 2 Mitte; untersuchungsrichterliche Konfronteinvernahme von F. vom 30. Mai 2002, act. 3.8, S. 2 Mitte). Der Berufungsbeklagte fuhr eine kurze Zeit hinter dem Wagen der Zeugen her.