e) Aus den glaubhaften Aussagen der Zeugen F. und G. geht hervor, dass ein grüner Peugeot Break mit den Kontrollschildern Z. am 2. Februar 2002 um ca. 15.50 Uhr beim ersten Überkopfsignal vor der Verzweigung Reichenau sehr nahe auf ihr Fahrzeug aufgefahren ist, kurz danach auf die Normalspur gewechselt hat, rechts an ihnen vorbei gefahren und knapp vor ihrem Wagen wieder auf die linke Fahrspur eingeschwenkt ist. Der Berufungsbeklagte hat anerkanntermassen am 2. Februar 2002 um ca. 15.50 Uhr die Autobahn A13 bei Domat/Ems befahren;