aufgefallen wäre. Er hat jedoch weder in den Einvernahmen bei der Polizei und dem Untersuchungsrichter noch bei der Befragung anlässlich der Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgerichtsausschuss Graubünden angedeutet, geschweige denn geltend gemacht, dass hinter ihm ein Wagen von der linken Spur auf die Normalspur gewechselt habe, als er am Fahrzeug der Zeugen vorbei gefahren sei. Dies hätte sich jedoch zur Verteidigung ohne Zweifel und sehr deutlich aufgedrängt, wenn es sich tatsächlich zugetragen hätte.