Dies allein schon aufgrund der zeitlichen Abläufe. Denn im Zeitpunkt, als das hinter den Zeugen herfahrende Fahrzeug A auf die Normalspur gewechselt hätte, hätte das Fahrzeug B bereits zumindest gleichauf mit dem Auto der Zeugen sein müssen, ansonsten es vom Fahrzeug A bei dessen Spurwechsel gerammt worden wäre. Wenn aber das hinter ihnen herfahrende Fahrzeug A auf die Normalspur gewechselt hätte und zur gleichen Zeit das Fahrzeug B bereits neben ihrem Wagen gefahren wäre, wäre das den Zeugen zweifellos aufgefallen und es wäre ihnen auch sofort klar gewesen, dass es sich nicht um denselben Wagen hätte handeln können.