der Aussagen seiner Frau meinte er, wenn sie von drei Taschen spreche, werde dies wohl richtig sein, denn sie kümmere sich jeweils um das Gepäck und er sei sich nach so langer Zeit nicht mehr sicher. Aus den Aussagen des Berufungsbeklagten geht hervor, dass sich im Kofferraum seines Wagens so viel Gepäck befand, dass man es von aussen sehr gut sehen konnte. Die Aussagen des Zeugen G. und des Berufungsbeklagten stimmen somit insofern überein, als beide davon sprechen, dass von aussen das Gepäck im Kofferraum sehr gut sichtbar gewesen ist. Der Zeuge G. hat dafür die Beschreibung benutzt, das Fahrzeug sei bis unter das Dach vollbepackt gewesen.