vordere Hälfte des Wagens geachtet hat, auf den Fahrer und damit auch die Beifahrerin, welche er im übrigen mit Sicherheit schon bei seinem Blick zurück durch die Heckscheibe hatte erkennen können. Die Rückbank des Wagens hat er jedoch offensichtlich nicht genau betrachtet, was nicht weiter wundert, hat die Anzahl Insassen doch überhaupt nichts mit einem möglichen zu nahen Auffahren oder einem allfälligen verbotenen Überholmanöver zu tun.