naduz zum anderen Fahrzeug aufgeschlossen hatten (polizeiliche Befragung von G. vom 2. Februar 2002, act. 3.2, S. 2 oben). Auch wenn die Strecke zwischen der Verzweigung Reichenau und dem Anschluss Bonaduz Kurven aufweist, die nach Kenntnis des Gerichts im Übrigen leicht und langgezogen sind, erscheint es unter diesen Umständen durchaus glaubhaft, dass das andere Fahrzeug immer im Blickfeld der Zeugen verblieb. Da nun die Zeugen den Wagen, der sie rechts überholt hatte, nie völlig aus den Augen verloren, ist es unerheblich, ob sie die Nummer auf dem Kontrollschild bereits nach dem abgeschlossenen Überholmanöver oder erst beim Aufschliessen beim Anschluss Bonaduz abgelesen haben.