In der Berufungsantwort führt er weiter aus, er wisse, dass schon bald nach dem Autobahnende regelmässig Kolonnen entstehen würden, jedenfalls bei hohem Verkehrsaufkommen, wie dies am 2. Februar 2002 der Fall gewesen sei (Berufungsantwort, S. 9 f.). Das Fahrzeug, das den Wagen der Zeugen F. und G. rechts überholte und knapp vor ihnen wieder auf die linke Fahrbahn einschwenkte, entfernte sich gemäss den Aussagen der Zeugen zwar zügig in Richtung Thusis (polizeiliche Einvernahme von G. vom 2. Februar 2002, act. 3.2, S. 2 oben; polizeiliche Einvernahme von F. vom 2. Februar 2002, act. 3.3, S. 2).