30. Mai 2002 ausgesagt, er habe sich nach hinten zu seiner Tochter gedreht und dabei festgestellt, dass ein Fahrzeug nahe auffahre. Seine Frau habe gesagt, dass einer aufhocken würde, und zwar habe sie dies praktisch im selben Moment gesagt, als er das Fahrzeug wahrgenommen habe (act. 3.7, S. 2). Aus dieser Aussage wird klar, dass der Blick des Zeugen G. nach hinten und der Hinweis der Zeugin F. auf das andere Fahrzeug gleichzeitig erfolgten. Es ist unter diesen Umständen ohne Weiteres möglich, dass F. den Blick zurück ihres Mannes als Reaktion auf ihre Äusserung verstand und auch so schilderte, obwohl G. sich in diesem Moment ohnehin nach hinten wandte.