rechts überholt habe, gar nicht sicher gewesen, habe sie anlässlich der untersuchungsrichterlichen Konfronteinvernahme vom 30. Mai 2002 doch angegeben, sie sei der Meinung, der Wagen sei grün gewesen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass F. in der polizeilichen Einvernahme vom 2. Februar 2002, also nur etwa 95 Min. nach dem Ereignis, mehrfach und mit Bestimmtheit aussagte, dass es sich bei dem anderen Wagen um ein grünes Fahrzeug gehandelt habe (vgl. act. 3.3, S. 2 oben). Sie war sich bezüglich der Farbe des anderen Wagens also durchaus sicher.