Die von F. genannten Striche auf der Fahrbahn beginnen kurz nach dem zweiten Überkopfsignal (Fotoblatt, act. 3.11). Die in der polizeilichen Einvernahme festgehaltene Aussage der Zeugin, das Überholmanöver habe sich zwischen den beiden 100 km/h-Tafeln abgespielt, ist somit ohne Weiteres dahingehend zu verstehen, dass das Überholmanöver zwischen dem Signal „Höchstgeschwindigkeit 100 km/h“ und dem nächstfolgenden Signal stattgefunden hat, mithin zwischen den beiden Überkopfsignalen. Die bei der Polizei bezüglich des Ortes des Überholmanövers gemachten Aussagen verwenden daher zwar eine ungenaue Bezeichnung.