So hat G. zum Beispiel angegeben, dass der Fahrer ein Mann um die 50 Jahre war, der eine Brille trug und während des Überholvorgangs zu ihm herüberlachte, und dass auf dem Beifahrersitz eine Frau sass. F. wiederum führte zum Beispiel aus, dass vier Personen im Wagen sassen und dass der Fahrer eine Brille getragen hat. Beide Zeugen waren auch in der Lage, auf Nachfragen bereits gemachte Angaben zu verdeutlichen oder näher auszuführen. Ihre Aussagen sind bestimmt, klar und in sich stimmig. Die Aussagen lassen sich leicht nachvollziehen und entsprechen der allgemeinen Lebenserfahrung.