Sie hätten das Fahrzeug nie vollständig aus den Augen verloren. Wenn sie nicht gebremst hätte, wäre sie dem anderen Wagen mit Sicherheit ins Heck gefahren oder hätte ihn zumindest bei seinem Wiedereinbiegen auf die Fahrspur Richtung San Bernardino gestreift. In der untersuchungsrichterlichen Konfronteinvernahme zwischen F. und dem Berufungsbeklagten vom 30. Mai 2002 (act. 3.8) sagte F. aus, sie habe zu ihrem Mann gesagt, dass das hinter ihnen fahrende Fahrzeug immer näher aufschliesse. Ihr Mann habe auch zurückgeschaut. Das Fahrzeug habe so nahe aufgeschlossen, dass sie dessen Lichter im Rückspiegel nicht mehr habe sehen können. 10