b) Die Zeugin F. hielt in ihrer polizeilichen Einvernahme vom 2. Februar 2002 um 17.25 Uhr (act. 3.3), also ungefähr 95 Minuten nach dem Vorfall, fest, sie sei auf der linken Spur gefahren, als ein grünes Fahrzeug dicht zu ihr aufgeschlossen habe. Der Abstand sei dermassen kurz gewesen, dass sie die Lichter des Fahrzeugs im Rückspiegel nicht mehr gesehen habe. Im Rückspiegel habe sie aber sehen können, wie sich der Lenker des Fahrzeugs nach rechts vergewissert habe und anschliessend auf die Normalspur ausgeschert sei. Er habe ihren Wagen überholt und sei mit einem Abstand von einer knappen Wagenlänge vor ihr wieder auf die linke Fahrspur gewechselt.