Er habe eine Sonnenbrille getragen. Auf die Frage, ob es sich beim Lenker um den anwesenden A. gehandelt haben könne, sagte G. aus, dass er sich das vorstellen könne; insbesondere die Nase passe. Bei der Brille sei er jedoch nicht sicher, der vorbeifahrende Fahrzeuglenker habe einfach eine dunkle Sonnenbrille getragen. Ihm sei im weiteren bezüglich der Zeichengebung aufgefallen, dass der Fahrzeuglenker den linken und dann den rechten Blinker betätigt habe, als er vor ihnen auf die linke Fahrbahn eingeschwenkt gewesen sei. Das Fahrzeug habe sie in einem Zuge überholt.