In seinem Schlusswort hielt A. nochmals fest, er sei weder nahe auf das Fahrzeug der Zeugen aufgeschlossen, noch habe er dieses rechts überholt. Vielmehr habe er auf die rechte Spur gewechselt, weil von hinten schnellere Fahrzeuge herangekommen seien und ihn mittels Lichthupe zur Freigabe der Fahrspur aufgefordert hätten. Er habe diese schnelleren Fahrzeuge vorbei gelassen. Am Wagen der Zeugen sei er rechts vorbei gefahren und habe dann einen Spurwechsel vollzogen, da er nach Bivio habe fahren wollen. Es sei allerdings möglich, dass er ein bisschen knapp vor dem Wagen der Zeugen auf die linke Spur gewechselt habe.