2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus: - den Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 1'724.30 - der Gerichtsgebühr von Fr. 1'250. - - total somit Fr. 2'974.30 gehen anteilsmässig zulasten des Kantons Graubünden und des Bezirks Imboden. A. wird zulasten der Bezirkskasse des Bezirksgerichts Imboden eine ausseramtliche Entschädigung in der Höhe von Fr. 2'000.-- zugesprochen. 3. (Rechtsmittelbelehrung). 4. (Mitteilung).“