C. Mit Urteil vom 11. September 2002, mitgeteilt am 22. Oktober 2002, erkannte der Bezirksgerichtsausschuss Imboden: „1. A. wird vom Vorwurf der groben Verletzung von Verkehrsregeln freigesprochen. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus: - den Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 1'724.30 - der Gerichtsgebühr von Fr. 1'250. - - total somit Fr. 2'974.30 gehen anteilsmässig zulasten des Kantons Graubünden und des Bezirks Imboden.