Dem vorliegenden Strafverfahren liegt gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 5. August 2002 folgender Sachverhalt zugrunde: „Am Samstag, 2. Februar 2002, fuhr A. um ca. 15:50 Uhr mit seinem Personenwagen über die Autobahn A13 von Chur in Richtung Thusis. Er war zusammen mit seiner Familie unterwegs nach Bivio. Zur gleichen Zeit befand sich F. mit dem Renault Scénic auf der Fahrt von Chur in Richtung Thusis. Nach dem Kirchhügelrank bei Domat/Ems schloss der Angeklagte bis auf rund eine Wagenlänge auf den von F. gelenkten und auf der linken Fahrspur fahrenden Personenwagen auf. F. fuhr mit ca. 100 km/h. Höhe