Seit seiner Pensionierung im Jahre 2001 arbeitet er gelegentlich für einen Limousinenservice. Das monatliche Bruttoeinkommen von A. besteht gemäss seinen Angaben anlässlich der Berufungsverhandlung vom 12. Februar 2003 aus einer Rente von ungefähr Fr. 6'500.-- sowie ungefähr Fr. 3'000.-- aus seiner Arbeit für den Limousinenservice. Im Jahre 1985 verheiratete sich A. mit E.. Dieser Ehe sind zwei Kinder entsprossen. A. ist weder im Schweizerischen Zentralstrafregister noch im SVG-Massnah- meregister verzeichnet.