Dennoch hat er durch sein Verhalten - auch beim zweiten Vorfall - Anlass zur Durchführung eines Strafverfahrens gegeben und im Zusammenhang mit den weiteren Delikten Kosten verursacht. Abgesehen davon, dass die Strafuntersuchung für beide Vorfälle, für welche F. verurteilt werden muss, geführt werden musste, nimmt sodann der Anklagepunkt des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall innerhalb des gesamten und auch innerhalb des Sachverhaltskomplexes des zweiten Vorfalls mit Bezug auf die Kosten eine untergeordnete Stellung ein. Daher sind ihm die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, bestehend aus den Kosten der Staatsanwaltschaft Graubünden und denjenigen des Bezirksgerichtsausschusses