Es handelt sich um seine erste strafrechtliche Verurteilung und es ist zu erwarten, dass er sich in Zukunft wohlverhalten wird. Aus diesen Gründen wird der Vollzug der 10- tägigen Freiheitsstrafe aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Nach Ablauf derselben Probezeit ist der Eintrag der Busse im Strafregister vorzeitig zu löschen. 8.a) Wird eine Rechtsmitteleingabe gutheissen, so entscheidet das Gericht über die Kostenverteilung zwischen dem Einleger, dem Staat und der ersten Instanz (Art. 160 Abs. 3 StPO). Die Rechtsmittelinstanz kann dem Verteidiger eine ausser- 22