Diese wichtige Grundregel sollte jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein. Es ist hierzulande zudem unüblich, da verboten, rechts überholt zu werden. Wenn nun ängstliche, schreckhafte oder unflexible Automobilisten rechts überholt werden und der Überholende darauf von der rechten Seite her wieder auf die linke Fahrspur einschwenkt, so wird dadurch bei den überholten Fahrzeuglenkern die erhebliche Gefahr eines Schreckreflexes und eines unangepassten Fahrverhaltens geschaffen, was wiederum die erhebliche Gefahr eines Verkehrsunfalls mit sich bringt. Dies umso mehr, wenn - wie vorliegend - die betreffenden Fahrzeuge mit einer relativ hohen Geschwindigkeit unterwegs sind.