Mit diesem Verhalten hat er grundlegende Verkehrsregeln wie die Vorschriften über das Überholen oder den einzuhaltenden Abstand in grober Weise missachtet. Gerade die Pflicht zur Einhaltung eines genügenden Abstandes ist eine wichtige und grundlegende Bestimmung des Strassenverkehrsrechts, welche für die Sicherheit grosse Bedeutung hat (Boll, a.a.O., S. 58). Auch die Absätze 1, 2 und 3 von Art. 35 SVG beinhalten wichtige Verkehrsregeln. Wer sich über solche Normen hinwegsetzt, handelt den Verkehrsvorschriften grundsätzlich in grober Weise zuwider.