als Folge der Verkehrsregelverletzung bremsen oder ausweichen muss (Jürg Boll, a.a.O., S. 12). Eine erhöhte abstrakte Gefährdung stellt ein Fehlverhalten dar, wenn es grundsätzlich geeignet ist, andere Verkehrsteilnehmer zu gefahrenträchtigen Fehlreaktionen wie brüskem Bremsen, unvermitteltem Ausweichen usw. zu veranlassen und dadurch eine Gefährdungssituation auszulösen (BGE 123 IV 92).