51 Abs. 1 und Abs. 3 SVG schuldig machen. Er ist daher in diesem Anklagepunkt freizusprechen und die Berufung ist diesbezüglich abzuweisen. 17 c) Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich F. mit seinem Verhalten am 8. Dezember 2001 auf der Autobahn A13 der Verletzung von Verkehrsregeln im Sinne von Art. 34 Abs. 4 SVG, Art. 35 Abs. 1, 2 und 3 SVG und Art. 44 Abs. 1 SVG schuldig gemacht hat.