So sprach F. in der polizeilichen Einvernahme davon, dass er zwischen I. und der Ausfahrt D. auf der Normalspur gefahren sei und nur einen Lastwagen überholt habe, wofür er ungefähr einen Kilometer gebraucht habe. Kurz Zeit später gab er dann an, hinter dem Lastwagen hätten sich noch vier bis fünf weitere Fahrzeuge befunden, die er zuerst und anschliessend den Lastwagen überholt habe (act. 3.5). Vor dem Untersuchungsrichter gab er an, bereits beim Anschlusswerk I. von der Normal- auf die Überholspur gewechselt und danach die ganze Zeit auf der Überholspur geblieben zu sein.