nur im administrativen und zeitlichen Aufwand, den die Meldung bei der Polizei und die Befragung mit sich brachten, sondern auch im Verpassen des Hockeyspiels in Z., welches um 18 Uhr begann und das eigentliche Ziel seiner Fahrt auf der A13 war. Wie bereits dargelegt, finden sich in den Aussagen des Zeugen zudem keine grösseren Widersprüche. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Chauffeur verfügt der Zeuge über grosse Erfahrung im Strassenverkehr. Es ist auch unter diesem Blickwinkel zu erwarten, dass der Zeuge zu einer objektiven Beurteilung der Sachlage fähig ist und daher die Umstände so schildert, wie sie sich effektiv zugetragen 14