Durch den dadurch verursachten Luftdruck ist es durchaus im Bereich des Möglichen, dass das Fahrzeug des Zeugen, wenn auch nur minim, vom Kurs abgebracht wurde und dieser das Lenkrad entsprechend fest halten bzw. den Kurs wieder korrigieren musste. Diese Schilderung ist nachvollziehbar und es ist entgegen der Ansicht der Vorinstanz nicht zwingend, dass es dadurch zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen wäre. Es ist daher davon auszugehen, dass sich das Manöver, abgesehen von einer eigentlichen Kollision der Fahrzeuge, wie vom Zeugen geschildert abgespielt hat.