Was schliesslich die vom Zeugen geschilderte Kollision beim Wiedereinbiegen von F. betrifft, so schilderte der Zeuge W. vor der Kantonspolizei, dass es zu einer Kollision gekommen sei, als F. mit seinem Fahrzeug vor ihm von der Überholauf die Normalspur gewechselt habe. Nach der Kollision habe das Fahrzeug ein wenig „geschwänzelt“, er habe jedoch keine eigentlichen Probleme gehabt, das Fahrzeug aufzufangen (act. 3.3, S. 2).