Dabei habe das Fahrzeug von F. dasjenige des Zeugen berührt, so dass dieser nur durch Gegensteuern eine Kollision mit den Leitplanken habe verhindern können. F. habe sein Fahrzeug in der Folge beschleunigt und sei weitergefahren, ohne sich mit W. in Verbindung zu setzen. F. selbst bestreitet, am erwähnten Vorfall beteiligt gewesen zu sein.