4 gehen zu Lasten des Staates. Die Untersuchungsgebühr von Fr. 1'600.-- und die Barauslagen von Fr. 170.-- trägt der Kanton Graubünden. Die Gerichtsgebühr von Fr. 1'500. -- wird auf die Gerichtskasse genommen. 3. F. wird aus der Gerichtskasse eine Prozessentschädigung in Höhe von Fr. 1'500. -- ausgerichtet. In diesem Beitrag ist eine allfällige Mehrwertsteuer bereits enthalten. 4. (Rechtsmittelbelehrung) 5. (Mitteilung).“