Im Jahr 1998 verheiratete sich F. mit M. K.. Das Ehepaar hat eine gemeinsame Tochter, die am 20. September 1998 geboren wurde. Im Jahr 2002 versteuerte das Ehepaar F. gemäss Steuerausweis der Stadt W. vom 25. Januar 2002 ein steuerbares Einkommen von Fr. 112'800.-- sowie ein steuerbares Vermögen von Fr. 54'000.--. Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgerichtsausschuss gab F. an, sein monatliches Nettoeinkommen betrage zur Zeit ca. Fr. 5’800.--. F. ist weder im Schweizerischen Zentralstrafregister noch im ADMAS-Regis- ter verzeichnet. Dem Leumundsbericht der Stadtpolizei W. vom 15. April 2002 kann über F. nichts Nachteiliges entnommen werden.