Zum einen stehen einer solchen Annahme die erwähnten Werte entgegen, zum andern hat der Chauffeur erklärt, lediglich die Motorenbremse betätigt zu haben. Er hat mithin die Geschwindigkeit nicht derart verringert, dass angenommen werden muss, er sei bereits 100 Meter vor der Linkskurve, also auf dem davor gelegenen geraden, in eine langgezogene Rechtskurve mündenden Streckenabschnitt nur noch mit 50km/h gefahren. Keine Veranlassung besteht sodann, für die Aus- und Einbiegstrecke lediglich einen "viertel Tacho" anstelle eines "halben Tachos" einzusetzen.