Wer ein Fahrzeug überholen will, muss sich somit vergewissern, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu Beginn des Manövers erfüllt sind. Der Überholende muss von Anfang an die Gewissheit haben, sein Unternehmen sicher und ohne Gefährdung Dritter abschliessen zu können. Er muss sicher sein, dass er während des ganzen Überholmanövers niemanden gefährdet und insbesondere gefahrlos vor dem überholten und vor dem entgegenkommenden Fahrzeug wieder einbiegen kann. Die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles.