Die Fahrzeuge seien sich sehr nahe gekommen. Es wäre unweigerlich zu einer Kollision gekommen, wenn das Polizeifahrzeug nicht ausgewichen wäre. Im weiteren gab C. zu Protokoll, dass X. 4 bis 5 Meter vor seinem Lastwagen wieder auf die rechte Fahrbahn eingebogen sei. X. hielt an seiner Aussage, das Überholmanöver auf der Höhe der Postautohaltestelle bereits beendet zu haben, weiterhin fest (act. 4.6).