Schliesslich fand am 21. Januar 2002 noch eine untersuchungsrichterliche Konfronteinvernahme zwischen C. als Zeuge und X. statt. C. bestätigte dabei seine vor der Polizei gemachten Aussagen. Er gab an, dass auf der Höhe der Posthaltestelle das Überholmanöver nicht beendet gewesen sei. Ihn erstaune es, dass er dort überholt worden sei. Man sehe nämlich gar nicht, ob Gegenverkehr komme. Er habe die Motorenbremse auch wegen des ihn überholenden Fahrzeuges betätigt. Das Polizeifahrzeug habe ausweichen müssen. Im Zeitpunkt, als es ausgewichen sei, sei X. auch schon an diesem vorbei gefahren. Die Fahrzeuge seien sich sehr nahe gekommen.