28. November 2001 ebenfalls im Konfront mit X. als Zeuge befragt. Er bestätigte die von A. gemachten Aussagen. Er erklärte, dass die Situation brenzlig gewesen sei. Er hätte gleich wie sein Kollege A. reagiert. Er hätte ebenfalls abgebremst und wäre auf den Ausstellplatz gefahren. Ob es zu einer Kollision gekommen wäre oder ob X. auch noch rechtzeitig hätte einbiegen können, wenn das Polizeifahrzeug die Geschwindigkeit nicht reduziert hätte, vermochte B. nicht zu sagen. Er konnte auch keine Angaben darüber machen, wo genau das Überholmanöver beendet worden war und in welchem Abstand vor dem Lastwagen X. wieder eingeschwenkt war.