chen K., wurde am 3. September 2001 polizeilich über das Überholmanöver befragt. Er erklärte, dass er bei Beginn des Überholmanövers, welches er begonnen habe als er freie Sicht auf das nachfolgende gerade Strassenstück gehabt habe, auch in die nächste unübersichtliche Linkskurve Einblick gehabt habe. Die Strecke sei frei gewesen. Er habe das entgegenkommende Polizeifahrzeug erblickt, als es aus der Kurve bei der Örtlichkeit "D." zu fahren gekommen sei. Zu diesem Zeitpunkt habe er sich auf ungefähr gleicher Höhe mit der Führerkabine des Lastwagens, den er überholt habe, befunden. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er somit das Überholmanöver gefahrlos abschliessen konnte.