Die Distanz zu ihrem Fahrzeug habe 70m betragen. Da er bemerkt habe, dass es zu einer gefährlichen Situation kommen würde, habe er den Dienstwagen stark abgebremst und auf den rechtsseitigen Ausstellplatz gelenkt. Er sei ausgestiegen und habe dem Lenker des Personenwagens Kennzeichen K., welcher mittlerweile wiedereingebogen war und sich dann auf gleicher Höhe mit dem Dienstfahrzeug befunden habe, ein Handzeichen gegeben (act. 3.1). Der Fahrer des überholten Lastwagens, C., wurde zum Vorfall am 1. September 2001 polizeilich befragt. Er gab zu Protokoll, dass es auf der Gegenfahrbahn unweigerlich zur Kollision gekommen wäre, wenn das Dienstfahrzeug nicht ausgewichen wäre.