b) Der Polizeibeamte A. führte in seinem Rapport vom 10. Oktober 2001 aus, er und sein Kollege - B. - seinen am 29. August 2001 mit dem von ihm gelenkten Polizeifahrzeug Ausgangs der Kurve bei der Örtlichkeit "D." in Richtung Gemeindegebiet E. mit einer Geschwindigkeit von 50km/h bis 60km/h gefahren. Zu Beginn des rechtsseitigen Ausstellplatzes hätten sie den Personenwagen Kennzeichen K. bemerkt, welcher dabei war, in ihrer Fahrtrichtung einen Lastwagen zu überholen. Zu diesem Zeitpunkt habe sich der Personenwagen auf gleicher Höhe mit dem Lastwagen befunden. Die Distanz zu ihrem Fahrzeug habe 70m betragen.