Der Berufungskläger beantragte die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung und eines Augenscheins mit Rekonstruktion des Überholmanövers. Der Bezirksgerichtsausschuss Plessur verzichtete am 8. November 2002 auf die Einreichung einer Vernehmlassung. Ebenso verzichtete die Staatsanwaltschaft Graubünden am 12. November 2002 auf eine Vernehmlassung. 4