Die Probezeit für die vorzeitige Löschung der Busse im Strafregister wird auf 2 Jahre angesetzt. 5. Die Kosten des Verfahrens von Fr. 2'877.50 (Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 1'677.50 und Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.--) gehen zu Lasten des Verurteilten. Die Verfahrenskosten und die Busse sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto 70-3596-3 des Bezirksgerichtes Plessur zu überweisen. 6. (Rechtsmittelbelehrung) 7. (Mitteilung)"